DSG vs. DSGVO: Der technische und strategische Leitfaden für Webagenturen in der Schweiz

Veröffentlicht von Thomas dans la catégorie Konformität am 26.11.2025 Letzte Aktualisierung : 29.09.2026 à 09h46


Inhaltsverzeichnis

Ihr Kunde fragt, ob seine Website «konform» ist. Er zielt auf die Schweiz, doch ein Teil seiner Besucher kommt aus Frankreich oder Deutschland, und seine Google-Ads-Kampagnen laufen täglich. Für dasselbe Cookie-Banner gelten damit drei Regelwerke: das DSG, die DSGVO und die Einwilligungsrichtlinie von Google.

Kurz gesagt

  • DSG: Bussen bis CHF 250'000 gegen natürliche Personen, bei vorsätzlichen Verstössen.

  • Die DSGVO kann ein Schweizer Unternehmen erfassen, das Personen in der EU anspricht oder ihr Verhalten beobachtet.

  • Google verlangt für personalisierte Werbung eine Einwilligung, seit dem 31. Juli 2024 auch in der Schweiz.

  • Für eine Agentur ist ein einheitlicher, an der DSGVO ausgerichteter Standard am einfachsten umzusetzen und zu pflegen.

DSG und DSGVO: die Unterschiede, die für Agenturen zählen

Vergleichstabelle DSG vs. DSGVO für Webagenturen: Inkrafttreten, wer bestraft wird, Höchstbusse (CHF 250'000 gegenüber 20 Mio. Euro oder 4 % des Umsatzes), Cookies mit Opt-out oder Opt-in und Datentransfers in die USA.

Das DSG (Bundesgesetz über den Datenschutz), seit dem 1. September 2023 in Kraft, gilt, sobald eine Bearbeitung Auswirkungen in der Schweiz hat (Art. 3). Seine Bussen bis CHF 250'000 verhängen die kantonalen Strafbehörden gegen die verantwortlichen natürlichen Personen, bei vorsätzlichen Verstössen (Art. 60 bis 66). Der EDÖB untersucht und ordnet Massnahmen an, verhängt aber keine Bussen.

Die DSGVO erfasst auch Unternehmen ausserhalb der EU, die Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen anbieten oder deren Verhalten beobachten (Art. 3 Abs. 2). Ihre Bussen treffen das Unternehmen: bis 20 Mio. Euro oder 4 % des weltweiten Umsatzes (Art. 83).

Der sichtbarste Unterschied? Die Einwilligung. In der Schweiz verlangt das DSG sie grundsätzlich nicht (ausdrücklich muss sie bei besonders schützenswerten Daten oder Profiling mit hohem Risiko sein, Art. 6 Abs. 7), und Art. 45c FMG schreibt für Cookies Information und ein Ablehnungsrecht vor (Opt-out). In der EU brauchen nicht notwendige Cookies eine vorgängige Einwilligung (Opt-in). Mehr dazu in unserem umfassenden Leitfaden zu DSG und DSGVO.

Warum Sie Ihre Kunden am strengsten Standard ausrichten sollten

«Der Kunde ist Schweizer, ein Opt-out genügt.» Rechtlich manchmal richtig, strategisch selten die richtige Rechnung:

  1. Europäische Besucher gibt es überall. Grenzgänger, Kundschaft in Frankreich, ein Shop mit Lieferung in die EU: Sobald die Website diese Personen anspricht oder ihr Verhalten verfolgt, kommt die DSGVO ins Spiel. Im Einzelfall zu prüfen.

  2. Google hat für die Schweiz entschieden. Ohne gültige Signale des Google Consent Mode v2 leiden Remarketing und Conversion-Messung (siehe unseren Leitfaden zum Consent Mode v2).

  3. Eine Konfiguration für alle Websites: weniger Fehler, schnellere Kontrollen.

  4. Vertrauen: Ein klares Banner, das eine Ablehnung wirklich respektiert, beruhigt die Besucher.

Für eine rein schweizerische Website ohne personalisierte Werbung bleibt Opt-out vertretbar: ein Risikoentscheid, den Sie mit dem Kunden dokumentieren.

Tipp von A-Track

Zeigt die CMP Schweizer und EU-Besuchern unterschiedliche Banner, lassen Sie die Standardwerte des Consent Mode überall auf denied: Google verlangt auch von Schweizer Besuchern eine Einwilligung.

Die CMP wählen: Kriterien, die wirklich zählen

Checkliste zur Wahl einer DSG- und DSGVO-konformen CMP: nativer Consent Mode v2, GTM-Vorlage, Blockierung vor der Wahl, Cookie-Scan, Einwilligungsprotokoll, Mehrsprachigkeit und zwei Warnsignale.

Schlecht konfigurierte Gratis-Plugins setzen oft Cookies vor der Wahl des Besuchers. Eine gute CMP (Consent Management Platform) bietet nativen Consent Mode v2 mit allen vier Parametern, eine Vorlage für Google Tag Manager, echte Blockierung vor der Wahl, ein Einwilligungsprotokoll und ein mehrsprachiges Banner.

Wir haben die wichtigsten Lösungen getestet (Cookiebot, Axeptio, Usercentrics): Alle erfüllen ihren Zweck. Für die Website-Portfolios von Agenturen setzen wir meist Cookie-Script ein.

Warum Cookie-Script zu Schweizer Agenturen passt

  • Planbare Kosten: Cookiebot rechnet nach der Anzahl Unterseiten pro Domain ab; Cookie-Script bietet in den kostenpflichtigen Plänen unbegrenzte Seitenaufrufe, nur die Zahl gescannter Seiten hängt vom Plan ab (Preisübersicht).

  • Datenhaltung in Europa, laut Anbieter in den Niederlanden.

  • Consent Mode v2 in allen Plänen, IAB TCF im PLUS-Plan (siehe unseren Artikel zu IAB TCF 2.3).

  • Eine GTM-Tag-Vorlage, die einwilligungsbasierte Trigger vereinfacht.

Compliance als Agenturleistung anbieten

Compliance ist eine Leistung, die Sie verkaufen können, allein oder mit einem spezialisierten Partner. Ihre Argumente:

  • Weniger rechtliches Risiko. Art. 61 DSG bestraft auch, wer Daten einem Auftragsbearbeiter überträgt, ohne Art. 9 einzuhalten. Die Agentur, die Google Tag Manager betreut, ist oft dieser Auftragsbearbeiter: Halten Sie das vertraglich fest.

  • Verlässlichere Daten. Eine falsch angebundene Einwilligung verzerrt GA4 und Google Ads. Im Advanced-Modus modelliert Google fehlende Conversions: Laut Google (2021) im Durchschnitt über 70 % der durch Ablehnungen verlorenen Journeys vom Anzeigenklick zur Conversion.

  • Ein treuer Kunde. Findet ein Mitbewerber Cookies, die vor dem Klick auf «Akzeptieren» gesetzt werden, riskieren Sie das Mandat.

Zur Vorbereitung auf eine Kontrolle lesen Sie auch die 5 Dokumente, die der EDÖB verlangen kann.

Fazit: drei Massnahmen für Ihr Website-Portfolio

  1. Erfassen Sie Ihre Kundenwebsites: Zielmärkte, Werbetools, eingesetzte CMP.

  2. Testen Sie die Ablehnung: Nach «Alle ablehnen» darf kein _ga-, _gcl- oder _fbp-Cookie erscheinen.

  3. Klären Sie die Rollen: Wer pflegt die CMP, wer prüft die Rechtstexte, welcher Vertrag verbindet Agentur und Kunde?

Bestehen Ihre Kundenwebsites den Ablehnungstest?

A-Track prüft die Websites Ihrer Kunden (CMP, Consent Mode v2, Cookies vor der Wahl) und behebt die Lücken, als White Label oder in Partnerschaft.

Starten Sie mit einem kostenlosen Tracking- und Compliance-Audit einer Website, Ergebnis in 48 Stunden.

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Verwandte Dienstleistungen

Jährliche Wartung

Ihr Tracking überwacht und Ihre Konformität aktuell gehalten, ab CHF 900 pro Jahr.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Google Consent Mode v2?

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Es ist ein Mechanismus, mit dem Ihre Google-Tags (Analytics, Ads) ihr Verhalten an die Wahl des Besuchers im Cookie-Banner anpassen. Version 2 ergänzt die Parameter ad_user_data und ad_personalization.

Google verlangt ihn für Daten aus dem EWR seit März 2024 und wendet ihn seit dem 31. Juli 2024 auch auf die Schweiz an: Ohne Einwilligungssignale sind die Werbefunktionen (Remarketing, Zielgruppen, Conversion-Messung) eingeschränkt.

Wer ist im Falle einer Geldstrafe verantwortlich: die Agentur oder der Kunde?

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In der Schweiz treffen die Bussen des DSG (bis CHF 250'000) die natürliche Person, die für einen vorsätzlichen Verstoss verantwortlich ist, in der Regel im Kundenunternehmen, und werden von den kantonalen Strafbehörden verhängt. Würde die Ermittlung dieser Person unverhältnismässige Untersuchungen erfordern, kann das Unternehmen zu einer Busse von höchstens CHF 50'000 verurteilt werden (Art. 64 DSG).

Die Agentur kann ihrerseits vertraglich haften, wenn sie ihre Beratungspflicht verletzt oder ihr Mandat mangelhaft erfüllt hat. In der EU sanktioniert die DSGVO das Unternehmen (Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter).

Ist ein Cookie-Banner für eine 100% schweizerische Website obligatorisch?

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Nicht im strengen Sinn des DSG, in der Praxis aber fast immer. In der Schweiz verlangt Art. 45c FMG, die Besucher über Cookies zu informieren und ihnen eine Ablehnung zu ermöglichen, und das DSG verlangt eine transparente Information (Datenschutzerklärung). Das Schweizer Recht schreibt für ein rein schweizerisches Publikum also kein Banner mit vorgängiger Einwilligung vor.

Google wendet jedoch seit dem 31. Juli 2024 seine Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU auch auf die Schweiz an: Wer Google Ads voll nutzen will (Remarketing, Zielgruppen, Conversion-Messung), muss die Einwilligung einholen und über den Consent Mode v2 weitergeben. Sobald Sie auch Besucher aus der EU ansprechen, ist die vorgängige Einwilligung Pflicht. Für eine kommerzielle Website bleibt eine CMP daher die sicherste Lösung.

Kann ich ein kostenloses Plugin für die Konformität verwenden?

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Für eine kommerzielle Website ist davon abzuraten. Kostenlose Plugins halten oft weniger gut mit den rechtlichen und technischen Entwicklungen Schritt (Consent Mode v2, IAB TCF 2.3, neue Cookies, die kategorisiert werden müssen). Eine professionelle CMP wie Cookie-Script automatisiert den Cookie-Scan, die vorbeugende Blockierung von Tags und die Übergabe der Signale an den Consent Mode.

Welche Lösung Sie auch wählen, testen Sie sie: Nach einer Ablehnung darf kein nicht notwendiges Tag auslösen.