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Ihr Kunde fragt, ob seine Website «konform» ist. Er zielt auf die Schweiz, doch ein Teil seiner Besucher kommt aus Frankreich oder Deutschland, und seine Google-Ads-Kampagnen laufen täglich. Für dasselbe Cookie-Banner gelten damit drei Regelwerke: das DSG, die DSGVO und die Einwilligungsrichtlinie von Google.
Kurz gesagt
DSG: Bussen bis CHF 250'000 gegen natürliche Personen, bei vorsätzlichen Verstössen.
Die DSGVO kann ein Schweizer Unternehmen erfassen, das Personen in der EU anspricht oder ihr Verhalten beobachtet.
Google verlangt für personalisierte Werbung eine Einwilligung, seit dem 31. Juli 2024 auch in der Schweiz.
Für eine Agentur ist ein einheitlicher, an der DSGVO ausgerichteter Standard am einfachsten umzusetzen und zu pflegen.
DSG und DSGVO: die Unterschiede, die für Agenturen zählen

Das DSG (Bundesgesetz über den Datenschutz), seit dem 1. September 2023 in Kraft, gilt, sobald eine Bearbeitung Auswirkungen in der Schweiz hat (Art. 3). Seine Bussen bis CHF 250'000 verhängen die kantonalen Strafbehörden gegen die verantwortlichen natürlichen Personen, bei vorsätzlichen Verstössen (Art. 60 bis 66). Der EDÖB untersucht und ordnet Massnahmen an, verhängt aber keine Bussen.
Die DSGVO erfasst auch Unternehmen ausserhalb der EU, die Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen anbieten oder deren Verhalten beobachten (Art. 3 Abs. 2). Ihre Bussen treffen das Unternehmen: bis 20 Mio. Euro oder 4 % des weltweiten Umsatzes (Art. 83).
Der sichtbarste Unterschied? Die Einwilligung. In der Schweiz verlangt das DSG sie grundsätzlich nicht (ausdrücklich muss sie bei besonders schützenswerten Daten oder Profiling mit hohem Risiko sein, Art. 6 Abs. 7), und Art. 45c FMG schreibt für Cookies Information und ein Ablehnungsrecht vor (Opt-out). In der EU brauchen nicht notwendige Cookies eine vorgängige Einwilligung (Opt-in). Mehr dazu in unserem umfassenden Leitfaden zu DSG und DSGVO.
Warum Sie Ihre Kunden am strengsten Standard ausrichten sollten
«Der Kunde ist Schweizer, ein Opt-out genügt.» Rechtlich manchmal richtig, strategisch selten die richtige Rechnung:
Europäische Besucher gibt es überall. Grenzgänger, Kundschaft in Frankreich, ein Shop mit Lieferung in die EU: Sobald die Website diese Personen anspricht oder ihr Verhalten verfolgt, kommt die DSGVO ins Spiel. Im Einzelfall zu prüfen.
Google hat für die Schweiz entschieden. Ohne gültige Signale des Google Consent Mode v2 leiden Remarketing und Conversion-Messung (siehe unseren Leitfaden zum Consent Mode v2).
Eine Konfiguration für alle Websites: weniger Fehler, schnellere Kontrollen.
Vertrauen: Ein klares Banner, das eine Ablehnung wirklich respektiert, beruhigt die Besucher.
Für eine rein schweizerische Website ohne personalisierte Werbung bleibt Opt-out vertretbar: ein Risikoentscheid, den Sie mit dem Kunden dokumentieren.
Tipp von A-Track
Zeigt die CMP Schweizer und EU-Besuchern unterschiedliche Banner, lassen Sie die Standardwerte des Consent Mode überall auf denied: Google verlangt auch von Schweizer Besuchern eine Einwilligung.
Die CMP wählen: Kriterien, die wirklich zählen

Schlecht konfigurierte Gratis-Plugins setzen oft Cookies vor der Wahl des Besuchers. Eine gute CMP (Consent Management Platform) bietet nativen Consent Mode v2 mit allen vier Parametern, eine Vorlage für Google Tag Manager, echte Blockierung vor der Wahl, ein Einwilligungsprotokoll und ein mehrsprachiges Banner.
Wir haben die wichtigsten Lösungen getestet (Cookiebot, Axeptio, Usercentrics): Alle erfüllen ihren Zweck. Für die Website-Portfolios von Agenturen setzen wir meist Cookie-Script ein.
Warum Cookie-Script zu Schweizer Agenturen passt
Planbare Kosten: Cookiebot rechnet nach der Anzahl Unterseiten pro Domain ab; Cookie-Script bietet in den kostenpflichtigen Plänen unbegrenzte Seitenaufrufe, nur die Zahl gescannter Seiten hängt vom Plan ab (Preisübersicht).
Datenhaltung in Europa, laut Anbieter in den Niederlanden.
Consent Mode v2 in allen Plänen, IAB TCF im PLUS-Plan (siehe unseren Artikel zu IAB TCF 2.3).
Eine GTM-Tag-Vorlage, die einwilligungsbasierte Trigger vereinfacht.
Compliance als Agenturleistung anbieten
Compliance ist eine Leistung, die Sie verkaufen können, allein oder mit einem spezialisierten Partner. Ihre Argumente:
Weniger rechtliches Risiko. Art. 61 DSG bestraft auch, wer Daten einem Auftragsbearbeiter überträgt, ohne Art. 9 einzuhalten. Die Agentur, die Google Tag Manager betreut, ist oft dieser Auftragsbearbeiter: Halten Sie das vertraglich fest.
Verlässlichere Daten. Eine falsch angebundene Einwilligung verzerrt GA4 und Google Ads. Im Advanced-Modus modelliert Google fehlende Conversions: Laut Google (2021) im Durchschnitt über 70 % der durch Ablehnungen verlorenen Journeys vom Anzeigenklick zur Conversion.
Ein treuer Kunde. Findet ein Mitbewerber Cookies, die vor dem Klick auf «Akzeptieren» gesetzt werden, riskieren Sie das Mandat.
Zur Vorbereitung auf eine Kontrolle lesen Sie auch die 5 Dokumente, die der EDÖB verlangen kann.
Fazit: drei Massnahmen für Ihr Website-Portfolio
Erfassen Sie Ihre Kundenwebsites: Zielmärkte, Werbetools, eingesetzte CMP.
Testen Sie die Ablehnung: Nach «Alle ablehnen» darf kein _ga-, _gcl- oder _fbp-Cookie erscheinen.
Klären Sie die Rollen: Wer pflegt die CMP, wer prüft die Rechtstexte, welcher Vertrag verbindet Agentur und Kunde?
Bestehen Ihre Kundenwebsites den Ablehnungstest?
A-Track prüft die Websites Ihrer Kunden (CMP, Consent Mode v2, Cookies vor der Wahl) und behebt die Lücken, als White Label oder in Partnerschaft.
Starten Sie mit einem kostenlosen Tracking- und Compliance-Audit einer Website, Ergebnis in 48 Stunden.